Fuldaer Zeitung: Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen – Das gilt ab März für Ungeimpfte

Verbund mit vinzentinischen Werten!

In bestimmten Einrichtungen gilt ab Mitte März eine Corona-Impfpflicht. Wer im Gesundheitswesen arbeitet, muss nachweisen, dass er geimpft, genesen oder nicht impfbar ist. Das bedeutet die neue Regelung.

Zurück