Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und des Umweltschutzes zur Vermeidung von Sorgfaltspflichtverletzungen in der Lieferkette nach dem LkSG
Die St. Vinzenz gGmbH, Fulda als Holding mehrerer Gesellschaften (u.a. Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen, Kindertagesstätten) wird von der Vinzenz-von-Paul-Stiftung Fulda getragen. In dieser Stiftung führen die Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul seit 2018 ihre Werke fort.
Die Einrichtungen der St. Vinzenz gGmbH, Fulda werden auf der Grundlage des jeweiligen Leitbildes im Geiste des hl. Vinzenz von Paul, des Ordensgründers der Barmherzigen Schwestern, betrieben. Dabei ist uns das Leitwort der Barmherzigen Schwestern von Vinzenz von Paul, „Liebe sei Tat“, Richtschnur für das Handeln in den jeweiligen Einrichtungen.
Die Menschenrechte zu achten und zu schützen, die uns anvertraute Schöpfung zu bewahren ist Teil unseres Leitbildes.
Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, setzen wir geltendes Recht um, respektieren die international anerkannten Menschenrechte sowie umweltbezogenen Pflichten und tragen im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Sorge dafür, Menschenrechtsverletzungen und Umwelt-verschmutzungen vorzubeugen.
Wir verurteilen vor allem jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Arten der Sklaverei und Menschenhandels sowie jegliche Form von Diskriminierung und Rassismus.
Wir bekennen uns zu der Einhaltung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Arbeits-schutzes, sowie zum partnerschaftlichen Miteinander von Mitarbeitenden und Dienstgebern sowie zum Prinzip der Lohngerechtigkeit.
Die vollständige Grundsatzerklärung zum LkSG
Menschenrechtsbeauftragter
Ass. jur. Matthias Färber